Gelände-Details

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Nuttlar Sengenberg
DHV Initiative - Prämie für Fluggelände
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Nuttlar Sengenberg
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz109 m
GeländehalterAirwalker e.V.
Bemerkung 
Anreise
 
Sengenberg StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde59909 Bestwig
KoordinatenN 51°22'41.90" E 8°24'55.40"
Höhe NN499 m
StartrichtungNNO-NO
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
 
Sengenberg Rocken LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde59909 Bestwig
KoordinatenN 51°22'56.70" E 8°24'58.40"
Höhe NN390 m
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationen 
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Regelmäßiger Flugbetrieb darf erst aufgenommen werden, wenn der Startplatz hindernisfrei ist. Noch aufstehende Baumstümpfe sind vor Auf-nahme des Flugbetriebs zu entfernen. Die Laufstrecke muss hindernisfrei sein.
2.    Bei einer Annäherung an die Bundesautobahn sind die Sicherheitsabstände der FBO einzuhalten.
3.    Tandemflüge sind wegen des relativ flachen Startgeländes nur bei Vorwind von mind. 10 km/h gestattet.
4.    Am Start- und Landeplatz sind keinerlei Geländeveränderungen (Bodenauf- oder –abtrag, Planierung oder Nivellierung von Flächen) oder Flächenbe-festigungen zulässig.
5.    Die Aufstellung von Infrastruktureinrichtungen oder baulichen Anlagen (z.B. Rampen, Schutzhütten, mobile Toiletten / Dixi-Toiletten, Lager- / Geräte-schuppen, Wohnwagen) sowie Freizeiteinrichtungen (fest montierte Bänke und Tische, Grill- / Feuerstellen, etc.) ist unzulässig.
6.    Es dürfen keine KFZ-Stellplätze angelegt werden. Die im Antrag angege-benen Parkmöglichkeiten sind zu nutzen.
7.    Es dürfen keine motorbetriebenen Fluggeräte genutzt werden.
8.    Der mit dem Flugbetrieb zusammenhängende KFZ-Verkehr ist auf das un-bedingt notwendige Maß zu begrenzen.
9.    Das Befahren der Landefläche mit PKW ist nicht erlaubt.
10.    Die Durchführung von Veranstaltungen, welche über den normalen Flug-betrieb hinausgehen oder welche Publikum anziehen (Wettbewerbe, Tag der offenen Tür, usw.), ist nicht zulässig.

 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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