1. Flugbetrieb ist nur in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr gestattet.
2. Gestattet sind Starts im Rahmen des Schulungsbetriebes der Flugschule Unfried und Starts von einheimischen Piloten.
3. Im übrigen sind die Auflagen der Stadt Schelklingen vom 04.05.1999 einzuhalten.
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