1. Bei Start, Abflug, Anflug und Landung ist zu berücksichtigen, dass ein Abstand von 50 Metern horizontal und vertikal zur Straße eingehalten werden muss. Lenggries darf nicht mit laufendem Triebwerk überflogen werden. 2. Landungen haben auf dem bestehenden Landeplatz für Hängegleiter zu erfolgen (Genehmigung der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern). 3. Starts in Richtung der Baumreihe (Süd) sind nicht zulässig. 4. Die mögliche Leewirkung der Baumreihe ist zu beachten. 5. Alle Piloten sind in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen.