Gelände-Details

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Dreifaltigkeitsberg-Spaichingen
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz225 m
GeländehalterDrachenfliegerverein Spaichingen e.V.
BemerkungTraditionsgelände der Spaichinger Drachenflieger.
Einweisung und B-Schein erforderlich.
Gleitschirme: Anmeldung und Einweisung erforderlich, nur namentlich gemeldete Piloten sind zugelassen.
Geländeordnung beachten!
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Dreifaltigkeitsberg StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde78549 Spaichingen
KoordinatenN 48°05'02.11" E 8°45'36.50"
Höhe NN965 m
StartrichtungSW
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
 beliebt
Gleitschirme1-sitzig mit unbeschränktem LFS
BemerkungErfahrene Piloten mit beschränktem Schein können nach einer Unterweisung durch berechtigte Personen eine Startfreigabe erhalten.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Dreifaltigkeitsberg LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde78549 Spaichingen
KoordinatenN 48°04'55.84" E 8°45'04.32"
Höhe NN740 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
 beliebt
Gleitschirme1-sitzig mit unbeschränktem LFS
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.drachenflieger-spaichingen.de
https://www.gsv-heuberg-baar.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Der Flugbetrieb mit Gleitschirmen erfolgt ausschließlich in Absprache mit dem Geländehalter. Dieser hat einen gegenüber dem Verein, dem DHV und dem RP Freiburg verantwortlichen Leiter zu benennen.
2.    Die Erlaubnis gilt nur für den Drachenfliegerverein Spaichingen e.V. ernannten Pilotenkreis. Diese Piloten müssen den unbeschränkten Luftfahrerschein besitzen oder besonders erfahrene Piloten mit beschränktem Luftfahrerschein sein, deren Flugkönnen vom Einweisungsberechtigten schriftlich bestätigt werden kann.
3.    Vor dem ersten Flug sind alle ernannten Piloten in das Gelände einzuweisen. Einweisungsberechtigt ist ausschließlich der vom Verein ausgewählte verantwortliche Leiter. Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
4.    Die eingesetzten Geräte müssen eine Mindestgleitzahl von 5 besitzen.
5.    Sollte nach dem Start keine Höhe gewonnen werden, ist unverzüglich der Landeplatz anzufliegen.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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https://berater.hdi.de/thomas-ingerl/gleitschirm--und-drachenpiloten-innen/
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