1. Der Flugbetrieb mit Gleitschirmen erfolgt ausschließlich in Absprache mit dem Geländehalter. Dieser hat einen gegenüber dem Verein, dem DHV und dem RP Freiburg verantwortlichen Leiter zu benennen. 2. Die Erlaubnis gilt nur für den Drachenfliegerverein Spaichingen e.V. ernannten Pilotenkreis. Diese Piloten müssen den unbeschränkten Luftfahrerschein besitzen oder besonders erfahrene Piloten mit beschränktem Luftfahrerschein sein, deren Flugkönnen vom Einweisungsberechtigten schriftlich bestätigt werden kann. 3. Vor dem ersten Flug sind alle ernannten Piloten in das Gelände einzuweisen. Einweisungsberechtigt ist ausschließlich der vom Verein ausgewählte verantwortliche Leiter. Die Einweisung ist schriftlich zu dokumentieren. 4. Die eingesetzten Geräte müssen eine Mindestgleitzahl von 5 besitzen. 5. Sollte nach dem Start keine Höhe gewonnen werden, ist unverzüglich der Landeplatz anzufliegen.