1. Der Sessellift befindet sich am Start- und Landeplatz in direkter Nähe zur Bewegung der Gleitschirme. Das Fluggelände kann nur genutzt werden, wenn der Lift außer Betrieb ist, um eine Gefährdung von Fahrgästen auszuschließen. Die Liftanlage begrenzt den gesamten Bereich des Fluggeländes nach Westen. 2. Das Fluggelände kann nur nach Einweisung durch den Vereinsvorstand oder ein von ihm beauftragten Piloten/-in mit entsprechender Flugerfahrung genutzt werden.