1. Zwischen dem 1.1. und dem 31.8. eines jeden Jahres darf aus Gründen des Naturschutzes (Wiesenbrütergebiet) kein Flugbetrieb oder Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden.
2. Flugbetrieb darf nur in dem Bereich der gemähten Wiesen stattfinden. Flüge in das Wiesenbrütergebiet hinein sind verboten. Es ist ein möglichst großer Abstand zum südlich gelegenen Wiesenbrütergebiet zu halten.
|