1. Das Fluggelände kann ganzjährig genutzt werden. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: Das Tal des Salziger Baches darf in den Monaten März und April nicht überflogen werden. Das nördlich des Startplatzes gelegene Naturschutzgebiet “Hintere Dick – Eisenbolz” muss mit mindestens 300 m über Grund überflogen werden. Tiefere Überflüge sind dort nicht gestattet. Zum Schutz der Brutplätze von Wanderfalken und Uhus dürfen die Rheinwangen zwischen den Orten Kamp-Bornhofen und Hirzenach beidseits des Rheins nicht überflogen werden. Karte und Auflagen sind allen startenden Piloten bekannt zu geben.
2. Vor dem ersten Flug sind die Piloten mit den Besonderheiten des Fluggeländes von einer einweisungsberechtigten Person des Genehmigungsinhabers vertraut zu machen.
3. Die Benutzung des Fluggeländes ist nur für Piloten mit B-Schein-Lizenz erlaubt.
4. Die horizontalen und vertikalen Mindestabstände zu Straßen sind einzuhalten.
5. Starts dürfen nur bei mind. 10 km/h Gegenwind erfolgen.
6. Starts mit Hängegleitern sind nicht erlaubt.
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