Auflagen |
1. Der Einsatz von Kraftfahrzeugen außerhalb der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmeten Straßen und Wege ist nicht erlaubt. KFZ dürfen nur auf hierfür zugelassenen Flächen geparkt werden.
2. Der Flugbetrieb darf die im Antrag angegebene Größenordnung nicht überschreiten.
3. Alle Handlungen, die geeignet sind, den Tierbestand unnötig zu beunruhigen oder die Belange des Naturschutzes in sonstiger Form zu beeinträchtigen, sind untersagt.
4. Die Pflegearbeiten auf dem Startplatz (Magerrasenpflege, Entbuschungen) sind in Absprache mit dem Biotop-beauftragten für den Bereich Bausenberg durchzuführen. Alle Flächen dürfen nicht umgebrochen oder gedüngt werden und sind ggf. mit entsprechendem Regionalsaatgut einzusäen. Die Mahd der Flächen soll als Teilflächenmahd erfolgen, d.h. möglichst jeweils 50% zu einem Termin nach dem 5. Juni eines Jahres. Alternativ: Mahd ab dem 20. Juni eines jeden Jahres, hierbei sollten 15% der Fläche noch mind. 1 Monat ungemäht stehen bleiben. Die Pflegearbeiten sind jährlich durchzuführen.
5. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen muss sichergestellt sein
6. Sämtliche Aktivitäten müssen bis zum Einbruch der Dunkelheit abgeschlossen sein.
7. Flugbetrieb darf ausschließlich bei Wind aus Südsüdost, Süd und Südsüdwestwind durchgeführt werden. Bei anderen Windrichtungen ist Flugbetrieb nicht gestattet.
8. Piloten benötigen mindestens den unbeschränkten Luftfahrerschein. Alle Piloten müssen vor Aufnahme des ersten Fluges in die Bedingungen des Fluggeländes eingewiesen werden.
9. Sollte nach dem Start nicht unmittelbar Höhe gewonnen werden, ist unverzüglich der Landeplatz anzufliegen. Beim Landeanflug dürfen die Wohnhäuser am Bausenbergweg nicht überflogen werden. Im Übrigen ist über den Wohnhäusern eine Mindestflughöhe von 320 m MSL einzuhalten.
10. Sollte der Landeplatz ohne ein Überfliegen der Wohnhäuser aufgrund der lokalen Verhältnisse nicht sicher erreichbar sein, darf ein Flugbetrieb nicht aufgenommen werden bzw. ist der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.
11. Im Regelfall ist der Landeplatz „Hinter dem Bausenberg“ anzufliegen. Die Landewiese „Im Mühlensteinloch“ ist der Ausweichlandeplatz. Dieser darf nur in Ausnahmefällen angeflogen werden, wenn ein sicheres Erreichen des Hauptlandeplatzes „Hinter dem Bausenberg“ nicht möglich ist.
12. Am Startplatz ist ein Flugbuch auszulegen. Der Oberen Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz ist zum 31.12. eines jeden Jahres eine Dokumentation vorzulegen.
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