1. Störungen der Fauna durch Niedrigflug sind zu vermeiden. Die Piloten sind durch den Geländehalter darauf hinzuweisen, möglichst hoch über dem Laubmischwald (Bruthabitat des Pirol) zu fliegen. Dieses gilt insbesondere bezüglich der Avifauna/Vögel innerhalb der Brutzeit (1. April bis 31. Kuli)
2. Zur L 235 ist ein horizontaler und vertikaler Mindestabstand von 50 m einzuhalten.
3. Hängegleiterpiloten sind gesondert auf die anspruchsvolle Landesituation hinzuweisen.
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