1. Alle Gleitschirmpiloten benötigen mindestens den beschränkten-, alle Drachenpiloten den unbeschränkten Luftfahrerschein. Die Piloten sind in die Nutzungsbedingungen, Besonderheiten und Gefahren des Fluggeländes einzuweisen. 2. Starts dürfen nur bei sicheren Vorwindsituationen erfolgen. 3. Das Fluggebiet ist aus Naturschutzgründen räumlich begrenzt. Die Grenzen sind folgende: Im Nordwesten das Bettental. Im Süden der nach Südosten aufsteigende Hang oberhalb des Pfaffentales (Gewann Hölzle) und seeseitig die Bundesstraße. Landseitig dürfen diese Grenzen nur mit einer Mindesthöhe von mehr als 200 n GND überflogen werden. 4. Zwischen dem 15. Oktober bis 15. März sind max. 5 Flugtage pro Monat erlaubt. 5. Die Startfläche ist sauberzuhalten. Anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.