Gelände-Details

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Nortmoor
EignungSchleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz 
GeländehalterParagliding Nordwest e.V.
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Nortmoor NordÄnderung melden
Art des GeländesSchleppgelände
BundeslandNiedersachsen
Gemeinde26845 Nortmoor
KoordinatenN 53°14'57.13" E 7°34'26.14"
Höhe NN2 m
StartrichtungS
Schlepplänge [m]850
Mobile Abrollwinde?Nein
max. Schlepphöhe [m]450
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Nortmoor SüdÄnderung melden
Art des GeländesSchleppgelände
BundeslandNiedersachsen
Gemeinde26845 Nortmoor
KoordinatenN 53°15'25.84" E 7°34'36.37"
Höhe NN2 m
StartrichtungN
Schlepplänge [m]850
Mobile Abrollwinde?Nein
max. Schlepphöhe [m]450
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttps://paraglidingnordwest.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Vor Aufnahme des Windenschleppbetriebs ist die Kreuzung am „Mittelweg“ abzusichern (z.B. mit rotweißen Pylonen), damit insbesondere landwirt-schaftliche Fahrzeuge oder Fußgänger auf die ausliegenden Schleppseile aufmerksam gemacht werden. Sind die einmündenden Wege auf der Schleppstrecke nicht einsehbar (z.B. bei höherem Bewuchs) ist die Schleppstrecke ggf. mit einem Streckenposten abzusichern.
2.    Am „Heidkoppelweg“ sind vor Aufnahme des Flugbetriebs Stellschilder mit der Aufschrift „Achtung Flugbetrieb“ aufzustellen.
3.    Vor Aufnahme des Flugbetriebs ist durch den Flugleiter festzulegen, wo geeignete Notlandeflächen nutzbar sind (z.B. bei einem möglichen Seilriß). Ausbildungsflüge dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Vegetati-on sichere Außenlandemöglichkeiten zulässt. Dies ist vom verantwortlichen Fluglehrer und dem Verein Paragliding Nordwest e.V. festzulegen.
4.    Bei der Annäherung von Personen und Fahrzeugen auf dem „Münkeweg“ ist der Flugbetrieb zu unterbrechen. Der landwirtschaftliche Betrieb hat Vor-rang.
5.    Südlich und östlich der Start- und Landeflächen befinden sich aus natur-schutzfachlicher Sicht sensible Bereiche (Wiesenvogellebensraum, Nah-rungshabitate des Weißstorchs). Diese Gebiete müssen mit mind. 50 m über Grund überflogen werden. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen für Not-landungen genutzt werden. Auf beiliegende Karte der Naturschutzbehörde Leer wird Bezug genommen.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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