1. Vor Aufnahme des Windenschleppbetriebs ist die Kreuzung am „Mittelweg“ abzusichern (z.B. mit rotweißen Pylonen), damit insbesondere landwirt-schaftliche Fahrzeuge oder Fußgänger auf die ausliegenden Schleppseile aufmerksam gemacht werden. Sind die einmündenden Wege auf der Schleppstrecke nicht einsehbar (z.B. bei höherem Bewuchs) ist die Schleppstrecke ggf. mit einem Streckenposten abzusichern. 2. Am „Heidkoppelweg“ sind vor Aufnahme des Flugbetriebs Stellschilder mit der Aufschrift „Achtung Flugbetrieb“ aufzustellen. 3. Vor Aufnahme des Flugbetriebs ist durch den Flugleiter festzulegen, wo geeignete Notlandeflächen nutzbar sind (z.B. bei einem möglichen Seilriß). Ausbildungsflüge dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Vegetati-on sichere Außenlandemöglichkeiten zulässt. Dies ist vom verantwortlichen Fluglehrer und dem Verein Paragliding Nordwest e.V. festzulegen. 4. Bei der Annäherung von Personen und Fahrzeugen auf dem „Münkeweg“ ist der Flugbetrieb zu unterbrechen. Der landwirtschaftliche Betrieb hat Vor-rang. 5. Südlich und östlich der Start- und Landeflächen befinden sich aus natur-schutzfachlicher Sicht sensible Bereiche (Wiesenvogellebensraum, Nah-rungshabitate des Weißstorchs). Diese Gebiete müssen mit mind. 50 m über Grund überflogen werden. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen für Not-landungen genutzt werden. Auf beiliegende Karte der Naturschutzbehörde Leer wird Bezug genommen.