1. Der unteren Naturschutzbehörde Konstanz ist jährlich ein Bericht über die Anzahl der Flugtage (Datum, Zeit) und der Piloten schriftlich mitzuteilen. 2. Es dürfen keine Veränderungen am dortigen Bodenrelief vorgenommen werden. 3. Es dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden. 4. Es dürfen in der Start- und Landezone keine Personenkraftwagen abgestellt bzw. geparkt werden. 5. Alle Abfälle und sonstige Hinterlassenschaften sind nach jedem Flugtag zu entfernen. 6. Bei Flugbetrieb ist der Fahrweg links und rechts der Flugstrecke mit geeigneten Mitteln, zum Beispiel einer Beschilderung, zu sichern. 7. Starts dürfen nur bei eindeutigem Vorwind durchgeführt werden. Alle Piloten sind auf die Leegefahr bei Seitenwind hinzuweisen.