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Oberoberndorf
EignungSchleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter, Stufenschlepp GS
LandDeutschland
Höhendifferenz 
GeländehalterInteressengemeinschaft Up and go
BemerkungGelände ist für Stufenschlepp zugelassen
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
OberoberndorfÄnderung melden
Art des GeländesSchleppgelände
BundeslandBayern
Gemeinde96199 Zapfendorf
KoordinatenN 50°00'54.89" E 11°00'10.49"
Höhe NN350 m
StartrichtungO, W
Schlepplänge [m]822
Mobile Abrollwinde?Nein
max. Schlepphöhe [m]450
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
BemerkungSchleppgelände ist für Stufenschlepp zugelassen.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationen 
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Der Flugbetrieb darf an max. 20 Terminen / Jahr durchgeführt werden.
2.    Größere Veranstaltungen (Wettbewerbe, Feste u. ä.) müssen beim Landratsamt Bamberg (Untere Naturschutzbehörde Bamberg) gesondert angezeigt und genehmigt werden.
3.    Zum Schutz möglicher Rotmilan-Brutplätze können ggf. weitere Auflagen festgelegt werden.
4.    Bis zur Veröffentlichung des Windenschleppgeländes in den kommenden Luftfahrerkarten der DFS (ab Mitte März 2014) ist die max. Ausklinkhöhe auf 450 m über Grund  beschränkt.  Nach der Veröffentlichung sind Windenschlepps bis zu einer Ausklinkhöhe von 760 m über Grund außerhalb der militärischen Tagtiefflugbetriebszeiten (Werktage Mo – Fr 07:00 bis 17:00 Uhr) möglich.
5.    Vor Aufnahme des Schleppbetriebs sind die zur Schleppstrecke führenden Wege gegen unbefugtes Betreten / Befahren so abzusichern, dass Dritte nicht gefährdet werden können.
6.    Es ist sicherzustellen, dass das Windenschleppseil während des Schleppvorgangs keine Dritten gefährdet.
7.    Mit eingehängtem Schleppseil dürfen nur die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke überflogen werden. Das Überfliegen der Geländegrenzen mit eingehängtem Schleppseil ist nicht zulässig.
8.    Beim Stufenschlepp muss die Schleppstrecke sowie der Luftraum frei sein. Mit eingehängtem Schleppseil dürfen keine Personen oder Menschenansammlungen überflogen werden.
9.    Beim Stufenschlepp muss eine sichere Sprechverbindung zwischen Pilot und Windenführer bestehen.
10.    Zur Kontrolle der Ausklinkhöhe ist ein Höhenmesser mitzuführen.
11.    Die Mindestflughöhe von 150 m AGL bei der Wiedereindrehkurve ist zu beachten. Auf die FBO, Abschnitt III. Nr. 11 wird hingewiesen.
12.    Der Flugbetrieb darf nur aufgenommen werden, wenn der Feldbewuchs (Wuchshöhe) sicheren Flugbetrieb zulässt.
13.    Bei der Annäherung von anderen Luftfahrzeugen während des Windenschlepps hat der Pilot sofort auszuklinken.
14.    Alle Piloten und Windenschleppführer sind in die Auflagen dieser Erlaubnis einzuweisen.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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