Gelände-Details

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Hochzellberg
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz430 m
GeländehalterDrachen- u. Gleitschirmclub Bayerwald e.V.
BemerkungDer Startplatz ist eine steile Schneise, im unteren Bereich mit verblockten Steinen. Gleitschirm: Rückwärtsaufziehen bzw. Starthelfer nötig. Starts nur bei Vorwind (ca. 10 km/h) möglich. Schirm muss beim Start sicher über Piloten stehen und darf auf keinen Fall Überschießen. Nicht starten bei Null-, Rücken- oder Seitenwind. Bei schwachen Windlagen zieht nachmittags Thermik am Startplatz hinauf.

Den Landeplatz aufgrund von Hindernissen vorher besichtigen.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Hochzellberg StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBayern
Gemeinde94249 Bodenmais
KoordinatenN 49°04'31.82" E 13°07'48.67"
Höhe NN1140 m
StartrichtungSW
Erschließungzu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
 
Hochzellberg LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBayern
Gemeinde94249 Bodenmais
KoordinatenN 49°04'22.00" E 13°05'56.00"
Höhe NN710 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
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Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.dgcb.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Der Flugbetrieb ist begrenzt auf die Zeit zwischen dem 1.4. bis 30.9. eines jeden Jahres.
2.    Der tägliche Flugbetrieb ist nur in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang erlaubt.
3.    Für den Gleitschirmflugbetrieb ist eine Startabbruchlinie festzulegen und eine Markierung anzubringen.
4.    Starts bei Seiten- oder Rückenwind dürfen nicht durchgeführt werden.
5.    Ausbildungsflüge sind nicht gestattet.
6.    Doppelsitzerflüge dürfen nur bei ausreichend Vorwind durch er-fahrene Piloten durchgeführt werden.
7.    Im Bereich der Schneise sind Windrichtungsanzeiger anzubringen (Windsack / Windspione).
8.    Hängegleiterpiloten müssen in der Hanglandetechnik geübt sein.
9.    Für den Bereich nördlich und östlich des Startplatzes in Richtung Hochzellschachten gilt ein Überflugverbot für eine Höhe unter 100 m.
10.    Der Auflagen des Landratsamtes Regen sind zu beachten.
11.    Die Flugsaison 2010 dient der praktischen Erprobung des Flugbetriebes. Für den Flugbetrieb mir Hängegleitern soll zunächst eine kleine Rampe gebaut und erprobt werden. Gleitsegel können unterhalb des Weges sowie auf dem Forstweg aufgezogen werden.
12.    Alle Piloten sind in die Geländesituation (Gefahreneinweisung) und in die Auflagen einzuweisen. Insbesondere müssen die Piloten auf die unterhalb im Abflug befindliche Felsen hingewiesen werden. Ein Überschießen des Schirms muss unbedingt vermieden werden.
13.    Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Anfahrten über den Forstweg „Panoramaloipe“ dürfen nur mit Fahrgenehmigung des Forstbetriebs Bodenmais erfolgen. Ansonsten erfolgt der Zugang zu Fuß.

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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