1. Das Gelände darf nur von routinierten Piloten mit Besitz des unbeschränkten Luftfahrerscheines für Gleitsegel beflogen werden, die ein sicheres Rückwärtsaufziehen des Schirmes auf kleinstem Raum beherrschen.
2. Starts dürfen nur erfolgen, wenn ausreichend Gegenwind vorhanden ist, der einen sicheren Startvorgang zulässt (über 10 km/h).
3. Die Ortsstraße muss mit einem Sicherheitsabstand von mind. 50m überflogen werden.
4. Alle Piloten sind von dem Geländehalter vor dem ersten Start mit den Besonderheiten des Geländes vertraut zu machen. |