1. Die Piloten sind per Einweisung oder Hinweistafel über das Anflugverfahren zum Landeplatz zu informieren. 2. Die Piloten müssen einen möglichst weiten Abstand zur parallel liegenden Straße einhalten. 3. Der Höhenabbau in der Landeeinteilung (Position) darf nicht über Straße und Mosel erfolgen. 4. Bei Schulungsbetrieb muss mit einem 2. Fluglehrer am Landeplatz geschult werden. Vorraussetzung ist die Funkverbindung zum Schüler. 5. Bei Schulungsbetrieb muss ein Landepunkt ausgelegt werden.