Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Lufttüchtigkeitsanweisung Pilotenschutzmaßnahmen bei Windenschlepp

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Datum13.11.1997
BezugPilotenschutzmaßnahmen bei Windenschlepp
 

Der bisher verwendete Tennisball als Pilotenschutzmaßnahme an der Sollbruchstelle ist durch folgende Maßnahmen zu ersetzen:

Auf das Abstandsteil, und beim Hängegleiter-Windenschlepp auch auf die Gabelseile, ist ein Kunststoffschlauch aufzuschieben, der bei einem Sollbruchstellenriß die Rückschlagenergie aufnehmen kann.

Alle Vorseile sind dementsprechend sofort umzurüsten.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NFGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Begründung:

Die seit 1994 eingeführte Pilotenschutzmaßnahme in Form eines an der Sollbruchstelle angebrachten Tennisballs hat sich nur teilweise bewährt. Die erwünschte Schutzwirkung beim Zurückschnellen der defekten Sollbruchstelle war damit nicht ausreichend gewährleistet.

Ein Abstand- oder Gabelseil, daß mit einem Kunststoffschlauch versehen ist, kann bei einem Sollbruchstellenriß die Rückschlagenergie der zurückschnellenden defekten Sollbruchstelle absorbieren. Dadurch kommt das Sollbruchstellenende nicht in den Pilotenbereich und Unfälle werden vermieden.

 

Gmund, den 13. November 1997

Martin Jursa - Referatsleiter Technik