Bei Probeöffnungen von
Rettungsgeräten im Gurtzeug Comet Image Firstclass hat sich der Innencontainer
nicht aus dem geöffneten integrierten Außencontainer herausziehen lassen. Die
Störung tritt nur auf, wenn der Pilot in der Position im Gurtzeug sitzt, die er
im Flug einnimmt. Bei Probeöffnungen am Packtisch wird der Fehler nicht
sichtbar.
In Übereinstimmung mit dem
Hersteller Comet Sportartikel GmbH & Co KG hat der DHV vorsorglich folgende
Sicherheitsmaßnahme getroffen:
- Alle Gurtzeuge des oben
genannten Musters sind einer Funktionsprüfung der Rettungsgeräte-Auslösung zu
unterziehen. Die Funktionsprüfung ist im Gurtzeug sitzend, jedoch nicht im
Flug, durchzuführen.
Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt
mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer
(NFGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb
durchgeführt werden.
Die Funktionsprüfung ist vom Halter
des Gurtzeuges durchzuführen. Rückfragen sind an die Firma Comet Sportartikel
GmbH & Co KG, Am Gschwandt 293, A-6100 Seefeld, Tel.: 0043/5212/3830, Fax:
0043/5212/3830-5 zu richten.
Gmund, den 26. Mai 1997
Martin Jursa Referatsleiter
Technik |