Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Quick-Out-Karabiner der Firma Finsterwalder

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Datum13.03.1996
BezugQuick-Out-Karabiner der Firma Finsterwalder
 
Bei der Liegeprobe an einem startbereiten Hängegleiter hat sich der vermeintlich geschlossene Quick-Out-Karabiner geöffnet. Wahrscheinliche Ursache war eine dünne Schicht aus Eis oder gepreßtem Schnee zwischen dem großen Karabinergehäuse und dem kleinen Einsatzteil, die Verriegelungsvorrichtung konnte dadurch nicht einrasten. Die roten Tastensicherungen konnten geschlossen werden, der nichteingerastete Zustand wäre nur daran zu erkennen gewesen, daß die beidseitigen Verschlußtasten nicht herausragten.

In Übereinstimmung mit der Firma Finsterwalder hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
  1. An Hängegleitern dürfen Quick-Out-Karabiner wegen der eingeschränkten Kontrollmöglichkeit durch den Piloten nicht mehr benutzt werden.
  2. An Gleitsegeln müssen die Karabiner vor der nächsten Benutzung umgerüstet sein. Vor jedem Flug müssen die roten Tastensicherungen bis zum vollen Anschlag an die Verschlußtasten geschoben sein.

Diese Lufttüchtigkeitsanweisung wird als Sonderausgabe der Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) veröffentlicht und tritt am 15.03.1996 in Kraft.

Die Umrüstung erfolgt durch Auswechselung einer der beiden Verschlußtasten gegen eine neue mit größerem Kopf. Die zugehörige Tastensicherung kann dann ohne ordnungsgemäße Verriegelung des Verschlusses nicht mehr in Endstellung geschoben werden.

Die Firma Finsterwalder GmbH, Pagodenburgstraße 8, 81247 München, Tel. 089/8116528, Fax 089/8144107, wechselt die Verschlußtaste aus oder liefert das Austauschteil mit Montageanleitung an die betroffenen Gerätehalter.

Gmund, den 13.03.1996

Bernd Schmidtler
Referatsleiter Technik