Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein. Die Überprüfung kann durch den Halter des Gurtzeuges durchgeführt werden. Die Nacharbeit erfolgt durch die Firmen Aerosport, Grafenstraße 26, 83094 Brannenburg, Tel. 08034/1034, Fax 08034/3384, und UP-Europe, Gut Mühleck, 82404 Sindelsdorf, Tel. 08856/82413, Fax 08856/82416. Gmund, den 11. April 1996 Bernd Schmidtler Referatsleiter Technik