Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Rettungsgerät am Gurtzeug Husky

dhvlogo
Datum11.04.1996
BezugRettungsgerät am Gurtzeug Husky
 
Bei der Probeauslösung eines Rettungsgerätes am Gleitsegelgurtzeug Husky der Firma Finsterwalder wurden unzulässig große Betätigungskräfte festgestellt. Ursache sind Klettbänder am Betätigungsgriff neben dem Auslösesplint.

In Übereinstimmung mit der Firma Finsterwalder hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
  1. An allen Gleitsegelgurtzeugen des Musters Husky ist die Auslösekraft zu überprüfen.
  2. Fehlerhafte Auslösegriffe müssen nachgearbeitet werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Die Überprüfung und erforderlichenfalls der Austausch werden von der Firma Finsterwalder GmbH, Charly Produkte, Am Osterösch 3, 87637 Seeg , Tel. 08364/1286, Fax 08364/8426 durchgeführt.

Gmund, den 11. April 1996

Bernd Schmidtler
Referatsleiter Technik