Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen spätestens beim nächsten Packen der Rettungsgeräte durchgeführt werden. Gmund, den 10. April 1995 Bernd Schmidtler Referatsleiter Technik