Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung Gurtzeug für Gleitsegel, Gurtzeugkarabiner

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Datum14.12.2001
BezugGurtzeug für Gleitsegel, Gurtzeugkarabiner
 
Ein Gurtzeugkarabiner Parafly Automatic von AustriAlpin ist während eines Startvorgangs beim Gleitschirmfliegen gebrochen.
Dieser Karabiner war im dreijährigen Dauereinsatz beim Gleitsegeltestflugbetrieb des DHV. Die Materialuntersuchung hat ergeben, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Anrisse der Nickel-Chrom-Oberflächenveredelung (sichtbare Anrisse und Abplatzungen) rissinitiierend auf die Aluminiumlegierung des Karabiners ausgewirkt haben.
Im Laufe der Betriebsdauer des Karabiners ist es zum fortlaufenden Risswachstum gekommen. Das letztendliche Versagen des Karabiners ist auf eine Biegewechselbeanspruchung mit daraus resultierendem Schwingbruch zurückzuführen.

In Übereinstimmung mit dem Karabinerhersteller AustriAlpin hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:

Alle Gurtzeugkarabiner Parafly Automatic von AustriAlpin, deren Oberflächenveredelung aus einer glänzenden Chromoberfläche besteht, dürfen nicht mehr verwendet werden (siehe Abbildungen).

Dieser Karabinertyp ist mit unterschiedlichen Oberflächenveredelungen erhältlich. Betroffen hiervon sind ausschließlich Karabiner mit Nickel-Chrom-Oberflächenveredelung.
Bei Unklarheiten, inwieweit es sich um einen Karabiner mit der schadhaften, glänzenden Chromoberfläche handelt, ist der Hersteller Austrialpin, Industriezone C 10, A-6166 Fulpmes, e-mail: office@austrialpin.at, Tel.: 0043-5225-65248-0 zu kontaktieren.

Diese Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahmen müssen vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Gmund, den 14. Dezember 2001

Klaus Tänzler
Geschäftsführer