Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Österreichische Regelung Protektorpflicht in Österreich ab 1.1.98

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Datum01.01.1998
BezugProtektorpflicht in Österreich ab 1.1.98
 

Der österreichische Erlaß über Hänge- und Paragleiter wurde dahingehend geändert, daß ab 1.1.98

"bei Flügen mit Paragleitern... ein Gurtzeug mit geeignetem Rückenschutz (Protektor, Airbag, usw.)..." zu verwenden ist.

Diese Vorschrift betrifft alle Gleitschirmpiloten bei Flügen in Österreich, also auch Gastpiloten aus dem Ausland. Allerdings existieren noch keine technische Richtlinien oder Zulassungsprüfungen für Protektoren.

Das DHV-OeAeC-Technikreferat wird in absehbarer Zeit mit Tests der Dämpfungseigenschaften von Protektoren als Ergänzung zur Musterprüfung von Gleitschirmgurtzeugen beginnen. Aus technischer Sicht bedeutet dies, daß zukünftig ein Gleitschirmgurtzeug nur mehr musterzugelassen wird, wenn es mit einem geprüften und den DHV/OeAeC Richtlinien entsprechenden Protektor versehen ist, oder wenn ein bereits geprüfter Protektor in dieses Gurtzeug eingebaut werden kann.

In Deutschland will der DHV in dieser Frage erst nach Klärung der technischen Seite eine endgültige Entscheidung treffen.

Martin Jursa - Referatsleiter Technik DHV - OeAeC