Der österreichische Erlaß über Hänge- und
Paragleiter wurde dahingehend geändert, daß ab 1.1.98
"bei Flügen mit Paragleitern... ein
Gurtzeug mit geeignetem Rückenschutz (Protektor, Airbag, usw.)..." zu verwenden ist.
Diese Vorschrift betrifft alle
Gleitschirmpiloten bei Flügen in Österreich, also auch Gastpiloten aus dem Ausland.
Allerdings existieren noch keine technische Richtlinien oder Zulassungsprüfungen für
Protektoren.
Das DHV-OeAeC-Technikreferat wird in
absehbarer Zeit mit Tests der Dämpfungseigenschaften von Protektoren als Ergänzung zur
Musterprüfung von Gleitschirmgurtzeugen beginnen. Aus technischer Sicht bedeutet dies,
daß zukünftig ein Gleitschirmgurtzeug nur mehr musterzugelassen wird, wenn es mit einem
geprüften und den DHV/OeAeC Richtlinien entsprechenden Protektor versehen ist, oder wenn
ein bereits geprüfter Protektor in dieses Gurtzeug eingebaut werden kann.
In Deutschland will der DHV in dieser Frage
erst nach Klärung der technischen Seite eine endgültige Entscheidung treffen.
Martin Jursa - Referatsleiter Technik DHV -
OeAeC |