Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung

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Datum24.02.1999
BezugAlle Gleitsegelgurtzeuge mit am Rücken integriertem Rettungsgeräte-Container und "Sup`Air Airbag"
 

Beim turnusmäßigen Nachprüfen eines Gleitsegelgurtzeuges mit einem eingebauten Gurtzeugprotektor des Musters "Sup`Air Airbag" wurde festgestellt, daß das ca. 5x5 cm große Klettband (Hakenseite des Klettverschlusses), das auf der Rückseite des Protektors aufgenäht ist, das Material des Gurtzeuges im Bereich des auf dem Rücken integrierten Rettungsgeräte-Außencontainers durchscheuern kann, wodurch in weiterer Folge das Rettungsgerät beschädigt werden kann.

In Übereinstimmung mit dem Musterbetreuer Aerosport International GmbH hat der DHV vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme getroffen: 

Bei allen Gurtzeugprotektoren der Muster "Sup` Air Airbag" (Stärken 10, 12, 14, 17 cm) die in ein Gleitsegelgurtzeug mit am Rücken integriertem Rettungsgeräte-Container eingebaut sind, muß die Hakenseite des aufgenähten ca. 5x5 cm großen Klettbandes abgetrennt, oder mit der dazugehörigen Flauschseite eines Klettverschlusses gleicher Grösse abgedeckt werden.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Die zur Nachrüstung erforderlichen Klettbänder sind kostenlos vom jeweiligen Verkäufer des "Sup`Air-Airbag" zu beziehen.

Bei Beschädigungen oder auffälligen Scheuerstellen am Gewebe des Gleitsegelgurtzeuges im Bereich des Klettbandes ist die Firma Aerosport International GmbH, Grafenstr. 26, D-83094 Brannenburg, Tel: 08034/1034, Fax: 08034/3384, email: mailto:info@aerosport zu benachrichtigen.

 

Gmund, den 24.02.1999

 Martin Jursa, DHV/OeAeC-Technikreferat