Beim turnusmäßigen
Nachprüfen eines Gleitsegelgurtzeuges mit einem eingebauten Gurtzeugprotektor des Musters
"Sup`Air Airbag" wurde festgestellt, daß das ca. 5x5 cm große Klettband
(Hakenseite des Klettverschlusses), das auf der Rückseite des Protektors aufgenäht ist,
das Material des Gurtzeuges im Bereich des auf dem Rücken integrierten
Rettungsgeräte-Außencontainers durchscheuern kann, wodurch in weiterer Folge das
Rettungsgerät beschädigt werden kann.
In Übereinstimmung
mit dem Musterbetreuer Aerosport International GmbH hat der DHV vorsorglich folgende
Sicherheitsmaßnahme getroffen:
Bei allen
Gurtzeugprotektoren der Muster "Sup` Air Airbag" (Stärken 10, 12, 14, 17 cm)
die in ein Gleitsegelgurtzeug mit am Rücken integriertem Rettungsgeräte-Container
eingebaut sind, muß die Hakenseite des aufgenähten ca. 5x5 cm großen Klettbandes
abgetrennt, oder mit der dazugehörigen Flauschseite eines Klettverschlusses gleicher
Grösse abgedeckt werden.
Die
Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit der Veröffentlichung in den Nachrichten für
Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme muß vor
dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.
Die zur Nachrüstung
erforderlichen Klettbänder sind kostenlos vom jeweiligen Verkäufer des
"Sup`Air-Airbag" zu beziehen.
Bei Beschädigungen
oder auffälligen Scheuerstellen am Gewebe des Gleitsegelgurtzeuges im Bereich des
Klettbandes ist die Firma Aerosport International GmbH, Grafenstr. 26, D-83094
Brannenburg, Tel: 08034/1034, Fax: 08034/3384, email: mailto:info@aerosport
zu benachrichtigen.
Gmund, den
24.02.1999
Martin Jursa, DHV/OeAeC-Technikreferat |