Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Lufttüchtigkeitsanweisung

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Datum15.08.2008
BezugAlle Gleitsegelgurtzeuge mit unter dem Sitz integriertem Rettungsgeräte-Außencontainer (Bottomcontainer und Tubecontainer)
 

Die Untersuchung eines tödlichen Gleitschirmunfalls hat ergeben, dass möglicherweise ein Verhängen des Rettungsgeräte-Innencontainers mit dem am Gurtzeug montierten Fußbeschleuniger und/oder dem ebenfalls montiertem Beinstrecker die Auslösung des Rettungsgerätes blockiert hat.

Bei Gurtzeugen mit unter dem Sitz integriertem Rettungsgeräte-Außencontainer dürfen montierte Fußbeschleuniger oder Beinstrecker nicht unter die Öffnung des Containers geraten. Befindet sich der Beschleuniger oder Beinstrecker im Moment der Auslösung unter dem Außencontainer, kann der Innencontainer mit dem Rettungsschirm durch den Beschleuniger oder den Beinstrecker fallen oder sich mit diesen verhängen. Eine gezielte Auslösung ist dadurch nicht mehr möglich. Öffnet das Rettungsgerät in dieser Situation, besteht die Gefahr einer unkontrollierten Pilotenposition im Gurtzeug, weil die Rettungsgeräte-Verbindungsleine durch den Beschleuniger oder Beinstrecker läuft. U.U. ist auch eine Beschädigung/Bruch der Rettungsgeräte-Verbindungsleine durch Reibung mit dem Beschleuniger/Beinstrecker nicht auszuschließen.

Die folgende Bildreihe verdeutlicht die mögliche Gefahr.

Bild 1 Bild 2
Bild 1: Beschleuniger (rot) und Beinstrecker (schwarz) in entlasteter Stellung (Beschleuniger in Tragegurte eingehängt). Bild 2: Bei ungünstiger Anströmung können Beschleuniger und Beinstrecker unter die Containeröffnung gelangen.
Bild 3 Bild 4
Bild 3: Bei Auslösung des Rettungsgerätes kann dieses durch den Beschleuniger/Beinstrecker fallen. Bild 4: Der Innencontainer kann sich in Beschleuniger/Beinstrecker verhängen. Dies kann die Auslösung des Rettungsgerätes verhindern oder zu einer unkontrollierten Auslösung führen.

Richtige Montage des Fußbeschleunigers:
Der Fußbeschleuniger darf keinesfalls so eingestellt sein wie in Bild 5. Er muss so eingestellt sein, dass er, im entlasteten Zustand, eine Rettungsgeräteauslösung nicht behindert (Bild 6).

Bild 5 Bild 6
Bild 5: Falsche Position des Fußbeschleunigers. Durch fehlerhafte Einstellung befindet sich der Beschleuniger vor der Öffnung des Rettungsgeräte-Außencontainers. Bild 6: Richtige Position des Fußbeschleunigers. Im entlasteten Zustand befindet sich dieser an der Sitzbrettvorderkante und behindert die Rettungsgeräteauslösung nicht.

Falls der Fußbeschleuniger so konstruiert ist, dass durch die Anpassung seiner Länge eine Situation wie in Bild 5 nicht verhindert werden kann, muss dies durch ein geeignetes Beschleuniger-Rückholsystem (z.B. ein Gummizug wie beim Gurtzeug auf Bild 6) sichergestellt werden (Hersteller des Gurtzeugs kontaktieren).

Montage eines Beinstreckers:
Beinstrecker, die im entlasteten Zustand unter die Öffnung des Rettungsgeräte-Außencontainers geraten können, sind lebensgefährlich.

Bild 7 Bild 8
Bild 7: Bei ungünstiger Anströmung kann der Beinstrecker unter die Öffnung des Rettungsgeräte-Außencontainers geweht werden...... Bild 8: ....und dazu führen, dass sich der ausgelöste Rettungsschirm verhängt.

Eine Ausnahme bilden Beinstrecker, die mit einer Trennvorrichtung versehen sind. Hier wird der Beinstrecker bei der Auslösung des Rettungsgerätes einseitig abgetrennt.

Bild 9
Bild 9: Beinstrecker mit Trennvorrichtung. Der Beinstrecker wird bei Auslösung des Rettungsgerätes über einen Splint einseitig abgetrennt.

Der DHV erlässt folgende Lufttüchtigkeitsanweisung:
Gleitschirmgurtzeuge mit unter dem Sitz integriertem Rettungsgeräte-Außencontainer müssen vom Halter daraufhin überprüft werden, ob der montierte Fußbeschleuniger oder ein ggf. montierter Beinstrecker im Flug unter die Öffnung des Rettungsgeräte-Außencontainers geraten kann. Wenn dies der Fall ist, muss der Fußbeschleuniger so eingestellt werden, dass er im entlasteten Zustand nicht bis unter die Containeröffnung gelangen kann. Ggf. ist der Hersteller des Gurtzeugs zu kontaktieren, wenn sich herausstellt, dass der Einbau eines Beschleuniger-Rückholsystems erforderlich ist. Bei Gurtzeugen mit unter dem Sitz integriertem Rettungsgeräte-Außencontainer muss der Beschleuniger bei jedem Flug in die Tragegurte eingehängt oder so am Gurtzeug fixiert sein, dass dieser nicht unter die Containeröffnung geraten kann.

Beinstrecker, die im entlasteten Zustand unter die Containeröffnung gelangen können und die über kein entsprechendes Trennsystem verfügen, müssen entfernt werden, weil sie die Lufttüchtigkeit des Gurtzeugs beeinträchtigen.
Die Überprüfung und ggf. erforderliche Neueinstellungen müssen vor dem nächsten Flug erfolgen.

Gmund, 15.8.08

Karl Slezak
DHV-Sicherheitsreferent