Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Sicherheitsmitteilung

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Datum10.03.2005
BezugGurtzeug für Gleitsegel, Gurtzeug für Hängegleiter, Karabiner Finsterwalder GmbH
 
Untersuchungen des DHV und der Finsterwalder GmbH haben ergeben, dass viele Drachen- und Gleitschirmkarabiner unterhalb des Kraftschlusspunktes ihres Verschlusses nicht dauerfest sind. Es können sowohl Aluminium- als auch Stahlkarabiner betroffen sein.

Gurtzeugkarabiner mit konventionellem Schnappverschluss weisen unterhalb und oberhalb des Kraftschlusspunktes ihres Verschlusses unterschiedliche Dauerfestigkeiten auf. Der Kraftschlusspunkt wurde bisher von den Karabinerherstellern nicht überprüft und unterliegt einer unbekannten Toleranzbreite.

Gefährdet sind vor allem die Karabiner, bei denen der Kraftschluss im Verschlussschnapper bei einer Belastung (Fk) eintritt, die größer ist als die um 20% verminderte Dauerfestigkeit (Fou) des Karabiners, welche mit offenem Schnapper in der für die Dauerfestigkeit ungünstigsten Gurtanordnung ermittelt wurde. Bei diesen Karabinern können Zugwechselspannungen an der Innenseite des Karabiners auftreten, die größer als die Ermüdungsfestigkeit des Werkstoffes sind. Die Verminderung um 20% ergibt sich hierbei aus einem Sicherheitsbeiwert von 1,2 mit dem die Dauerfestigkeit mindestens versehen werden muss, damit Material- und Fertigungsschwankungen berücksichtigt werden. Ein Ermüdungsbruch kündigt sich nicht durch große Verformungen an und ist deshalb nicht erkennbar.

Ein Karabinerverschluss ist "kraftschlüssig" wenn kein Spiel im Verschluss vorhanden ist. Karabiner mit Schnappverschluss weisen ein "Schnapperspiel" von 0,2 bis 2,5 mm auf. Erst wenn dieses durch Verformung infolge einer Belastung (Fk) aufgezehrt ist, tritt "Kraftschluss" ein.

Der Kraftschlusspunkt Fk kann vom Piloten ungefähr ermittelt werden indem er überprüft, bis zu welcher Last sich der Verschluss seines Karabiners noch leicht öffnen lässt.

Der DHV hat die Karabinerhersteller aufgefordert bis 1.März 2005 genaue Werte der Dauerfestigkeit Fou zu ermitteln und bekannt zu geben. Dieser Termin wurde nunmehr auf Mitte April 2005 verlängert.

Gefährdete Karabiner nach obiger Definition dürfen dann nicht mehr verwendet werden.

Die Finsterwalder GmbH trifft daher vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahme:

Es wird empfohlen, nur noch Karabiner zu verwenden, deren Dauerfestigkeit nachgewiesen ist.
Diese Sicherheitsmitteilung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft.

München, Februar 2005

Dipl. Ing. Thomas Finsterwalder
Geschäftsführer Finsterwalder GmbH

Finsterwalder GmbH, Pagodenburgstr.8, 81247 München, Tel. ++49 (0)89 811 65 28,
Web www.finsterwalder-charly.de .